Richtlinie 2014/47/EU – neue Vorschriften im Bereich der technischen Unterwegskontrollen.

Seit der Einführung der Richtlinie 2014/47/EU, gelten neue Vorschriften im Bereich der technischen Unterwegskontrollen der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen.

Ab dem 20. Mai 2019 wird auf der Grundlage dieser Richtlinie ein Risikoeinstufungssystem eingeführt, welches es ermöglicht Transportunternehmen ein Risikoprofil zuzuweisen, dem Profil entsprechend dürfen diese Unternehmen strenger und häufiger kontrolliert werden.

Neben einer Vielzahl von Prüfkriterien legt die Richtlinie ein besonderes Augenmaß dem Thema Ladungssicherung zu, das für die Straßenverkehrssicherheit von höchster Bedeutung ist. Alle Akteure, die am Logistikprozess beteiligt sind, haben vom Gesetzgeber zugewiesene Verantwortlichkeiten, das Personal sollte für diesen Zweck angemessen geschult sein.

Nicht nur „wer sichert“ und „wie gesichert wird“ ist ein wichtiger Aspekt, sondern „womit“ wird die Ladung gegen auftretende Beschleunigungskräfte gesichert.
In diesem Punkt können wir behilflich sein und stehen Ihnen, bei der Auswahl qualitativ hochwertiger Produkte, mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Ladungssicherung.